Bürgergeld statt Hartz IV – SPD AfA begrüßt die Neuerungen
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes im Bundestag verabschiedet. In der Länderkammer haben die Länder, an denen die CDU an der Regierung beteiligt sind, dem Gesetz nicht zugestimmt, so dass es jetzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt werden muss.
Mit dem Gesetz sollen für mehr als 5 Mio. Leistungsberechtigte die bisherigen Hartz IV-Regelungen verbessert werden, die im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betreut werden. Zuständig für die Betreuung sind 405 Jobcenter mit insgesamt ca. 74.000 Mitarbeiter*innen, die neue Rahmenbedingungen für ihre Arbeit durch das Gesetz bekommen werden.
Die AfA auf Bundes- und Landesebene hat immer wieder die bisherigen Hartz IV Regelungen deutlich kritisiert, weil die individuellen Situationen und Bedürfnisse der betroffenen Menschen sehr viel stärker in den Fokus genommen und berücksichtigt werden müssen. Diesbezüglich ist der Entwurf eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Regelungen, bei denen eher Forderungen, Kontrolle und Sanktionen im Vordergrund standen.
Insbesondere folgende angestrebten Verbesserungen für die Leistungsbezieher*innen werden begrüßt
- Durch den Ansatz, stärker auf Qualifizierung zu setzen als die Berechtigten in prekäre Jobs zu zwingen, werden die Grundlagen verbessert, die Betroffenen nachhaltig vom SGB II-unabhängig zu machen.
- Statt des bisherig verpflichtenden Instruments der Eingliederungsvereinbarung wird es zukünftig einen Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe geben. Entscheidend dabei ist, dass die Förderung der Berechtigten einen höheren Stellenwert bekommt.
- Der soziale Arbeitsmarkt als sehr wichtiges Instrument wird entfristet und somit sind Beschäftigungsverhältnisse nach §16 e und i dauerhaft möglich.
- Durch höhere Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen erfährt die Lebensleistung der Menschen eine höhere Wertschätzung. Niemand soll in den ersten zwei Jahren Angst haben, sein in besseren Zeiten mühsam Erspartes bis auf einen kleinen Teil aufzubrauchen.
- Die Sonderregelung für Ältere werden aufgehoben, wodurch die Potenziale älterer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter stärker in den Fokus gelangen. Bislang war es so, dass Personen ab dem 58 Lebensjahr nicht mehr als Arbeitslos galten. Die Zwangsverrentung ab dem 58 Lebensjahr wird abgeschafft.
- Es wird ein neues Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching) geschaffen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsfähigkeit von stark problembelasteten und weit vom Arbeitsmarkt entfernten Bürgergeldbeziehenden zu stärken.
