1. Unser Schulsystem
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert (mehr).
Alle Kinder in Deutschland haben den gleichen Anspruch auf Bildung und Erziehung. Die Verantwortung für Bildung und Erziehung tragen alle, sie lässt sich nicht an Institutionen wie Kitas, Schulen und Vereine delegieren. Insbesondere den Eltern kommt eine besondere Verantwortung zu. Eine zusätzliche staatliche Leistung (Erziehungsgeld) für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Eltern ist denkbar.
Unser Schulsystem benachteiligt die sozial Schwachen (mehr). Wir brauchen ein sozial gerechtes Schulsystem.
Bildung ist Ländersache. Es gilt im Bereich der schulischen Bildung das Kooperationsverbot. Die Schulsysteme der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich formal und inhaltlich.
Wir brauchen ein einheitliches Schulsystem in Verantwortung des Bundes. Das Kooperationsverbot muss aufgehoben werden.
Es muss einheitliche Richtlinien für den Raumbedarf und die sächliche und personelle Ausstattung von Schulen geben, abhängig von Aufgaben und Schülerzahl.
Die Finanzierung muss, abhängig von Aufgaben und Schülerzahl vergleichbar sein. Für Brennpunktschulen muss ein Sozialindex eingeführt werden, mit dessen Hilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Es gibt z.B. in Finnland und in den Niederlanden moderne Schulsysteme, die bessere Bildungsmöglichkeiten für alle Bürger, unabhängig von Alter, Wohnort, wirtschaftlicher Situation, Geschlecht oder Muttersprache bieten.
Wir brauchen ein modernes Schulsystem z. B. wie in Finnland, das die folgenden Bedingungen erfüllt: 1. Der Staat finanziert Unterricht, warmes Schulessen, Unterrichtsmaterial, Schulbücher und Schülertransport. 2. Es gibt eine Schulform vom 1. bis zum 9. oder 10. Schuljahr. Das verhindert falsche, weil zu frühe Entscheidungen über den Bildungsweg der Kinder. 3. Neben der allgemeinbildenden Oberstufe (Sekundarstufe 2) werden Wege der beruflichen Ausbildung in einer berufsbildenden Sekundarstufe 2 zusammengefasst.
2. Inklusion
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen behinderte Kinder nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen – nichtbehinderten – Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusiven), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden.
Wenn wir den Gedanken der Inklusion ernst nehmen, müssten wir zuerst das deutsche, gegliederte Bildungssystem abschaffen, das Kinder nach der vierten Klasse in Schubladen einsortiert und damit häufig Weichen fürs Leben stellt.
Inklusion muss gesamtgesellschaftlich betrachtet und umgesetzt werden, sie endet nicht mit der Grundschule. Deshalb müssen alle Schulformen quantitativ gleichwertig daran beteiligt sein, nicht nur die integrierten Schulen.
Um „allen“ gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich, Schulen künftig besser auszustatten, räumlich, sächlich und personell.
Lehrerinnen und Lehrer müssen weitergebildet und besser auf inklusiven Unterricht vorbereitet werden. Die Arbeit der Integrationshelferinnen und -helfer muss vereinheitlicht und „professionalisiert“ werden.
Die, von der neuen Landesregierung ausgerufene Renaissance der Förderschulen, sowie die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist das falsche Signal und verhindert faktisch die Einführung des Gemeinsamen Lernens als „Normalform“ (vgl Bildungsportal). Damit widerspricht die aktuelle Bildungspolitik in NRW der UN Behindertenrechtskonvention.
Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem meistert Europa mit unterschiedlichem Erfolg. Der internationale Ländervergleich zeigt: Italien ist top, Deutschland ein Flop. (vollständiger Beitrag zur Inklusion)
3. Digitale Bildung in der Schule
Digitale Bildung ist bisher Ländersache. So ist z.B. im § 29 des Schulgesetzes NRW ist für die Schulen die Verpflichtung festgelegt, über die ministeriellen Vorgaben für den Unterricht (in Form von Richtlinien, Rahmenvorgaben und Lehrplänen) hinaus, schuleigene Unterrichtsvorgaben in Verbindung mit ihrem Schulprogramm zu bestimmen.
Bestandteil des Schulprogramms ist dabei auch das Medienkonzept.
Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu integrieren. Schülerinnen und Schüler erwerben so Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt gerecht zu werden. Das Medienkonzept umfasst die drei Bereiche:
- Unterrichtsentwicklung
- Ausstattungsbedarf
- Fortbildungsplanung
Die Bedingungen für die Erstellung und Umsetzung eines Medienkonzepts an Schulen sind für die Bereiche „Unterrichtsentwicklung“ und „Fortbildungsplanung“ gut entwickelt, besser als das beispielsweise für die Erstellung eines schuleigenen Lehrplans in einem Fach der Fall ist.
Die Verbindlichkeit ist gegeben.
Modelle für die Ausstattung (Computerräume, Tablets, Wlan, Lernplattform, Netzanschluss,…) fehlen, weil das Sache der Schulträger ist.
In Sachen Ausstattung sind auch die Schulträger überfordert. Hier sind bundesweite Konzepte verknüpft mit einer bundesweiten Finanzierung erforderlich.
Fazit: Digitale Bildung kann nicht Ländersache bleiben!
Um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben bedarf es einer technologisch fortschrittlichen Infrastruktur.
Wir brauchen ein Digitalministerium als Bundesministerium, das für die digitale Bildung einheitliche Standards festlegt.
Fazit: Die kritische Auseinandersetzung mit den angesprochenen drei Themenfelder macht deutlich, dass der Versuch, an problematischen Stellen innerhalb des föderalen Bildungssystems nachzubessern oder neue Aufgaben wie die Digitalisierung oder die Inklusion jeweils in den einzelnen Bundesländern zu lösen, nicht zielführend ist. Wenn Deutschland in Bezug auf Bildung wirklich einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich anstrebt, ist das nur mit einem neuen vereinheitlichten Bildungssystem in Verantwortung des Staates möglich.