Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert.

Das Recht auf Bildung ist zugleich in Artikel 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Artikel 22 der Genfer Flüchtlingskonvention schreibt den Zugang zu öffentlicher Erziehung, insbesondere zum Unterricht in Volksschulen, auch für Flüchtlinge vor.

Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht.

Artikel 26 (Recht auf Bildung) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zu teil werden soll.

Im englischen Originaltext steht statt Bildung das Wort „education“. Das bedeutet auf Deutsch „Bildung und Erziehung“. Statt vom Recht auf Bildung muss demnach eigentlich vom Recht auf Bildung und Erziehung gesprochen werden.

Grundgesetz der BRD Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, jedem Schüler zu seinem Recht auf Bildung zu verhelfen. Daher hat er Schulen zu schaffen und zu unterhalten. Mehr noch: Die Erfüllung der Schulpflicht ist zu sichern und der Allgemeinheit – je nach Eignung – der Zugang zu Bildungseinrichtungen und weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Die Details regeln die Landesgesetze