Oberstes Organ der SPD in Lippe ist der Kreisparteitag. Er trifft die verbindlichen Beschlüsse in allen Politikbereichen und wählt den Kreisvorstand, die Kontrollkommission und die Schiedskommissionen.
Neben der Entsendung von Delegierten bildet das Antragsrecht zu höheren Gliederungsebenen ein wichtiges Instrument der innerparteilichen Willensbildung.
Die Basis der Parteiarbeit bilden die 2470 Mitglieder der SPD in Lippe. Sie organisieren sich in 50 Ortsvereinen, die teilweise in Stadt- und Gemeindeverbänden zusammengefasst sind.
Die Zusammensetzung der NRWSPD
Oberstes Organ der NRWSPD ist der Landesparteitag. Er trifft die verbindlichen Beschlüsse in allen Politikbereichen und wählt den Landesvorstand, die Kontrollkommission und die drei Schiedskommissionen.
Zwischen den Parteitagen berät der 100-köpfige Landesparteirat den Landesvorstand und stellt die Mitwirkung der Unterbezirke sicher.
Zur Unterstützung der politischen Arbeit der Unterbezirke und deren Zusammenarbeit hat der Landesverband vier Regionen gebildet:
- Die Region Westliches Westfalen, bestehend aus den in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg bestehenden Unterbezirken,
- die Region Niederrhein, bestehend aus den im Regierungsbezirk Düsseldorf bestehenden Unterbezirken,
- die Region Mittelrhein, bestehend aus den im Regierungsbezirk Köln bestehenden Unterbezirken und
- die Region Ostwestfalen-Lippe, bestehend aus den im Regierungsbezirk Detmold bestehenden Unterbezirken.
Von der Basis nach ganz oben
Die Basis der Parteiarbeit bilden die ca. 108.000 Mitglieder der SPD in NRW. Sie organisieren sich in ca. 1.300 Ortsvereinen, die zu 54 Unterbezirken zusammengefasst sind. Dabei entsendet jede Ebene jeweils ihre Vertreter zur nächst höheren Ebene.
Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen noch Stadtverbände und Regionen. Neben der Entsendung von Delegierten bildet das Antragsrecht zu höheren Gliederungsebenen ein wichtige Instrument der innerparteilichen Willensbildung.
Aktiv sein in der SPD
Als Mitglieder- und Volkspartei ist die NRWSPD offen für unterschiedliche Formen der Mitarbeit. So können Mitglieder wie Nichtmitglieder unter anderem auch in Foren, Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen mitarbeiten.
Der Landesparteitag
Der Landesparteitag besteht aus 450 in den Unterbezirken gewählten Delegierten sowie den 37 gewählten Mitgliedern des Landesvorstandes. Zahlreiche beratende Mitglieder nehmen ohne Stimmrecht an den Verhandlungen des Landesparteitages teil. Darunter Vertreter der Parlamentsfraktionen in Europa, Bund und Land, die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften und Vertreter der Betriebsgruppen.
Ein ordentlicher Landesparteitag findet alle zwei Jahre statt, dann wird auch der Vorstand neu gewählt. Darüber hinaus kann ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden, wenn der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Landesvorstand mit 3/4 seiner Mitglieder dies beschließt oder 2/5 der Unterbezirksvorstände dies verlangen.
Er ist oberstes Organ der NRWSPD, trifft die verbindlichen Beschlüsse in allen Politikbereichen und wählt den Landesvorstand, die Kontrollkommission, die drei Schiedskommissionen. Eine Sonderform des Parteitages ist die Landesdelegiertenkonferenz. Diese wird zur Aufstellung von Landeslisten für staatliche Wahlen einberufen.
Der Landesparteirat
Zwischen den Landesparteitagen ist der Landesparteirat das höchste Gremium der NRWSPD. Hier sind 100 in den Unterbezirken gewählte Delegierte Mitglied. Er ist anzuhören vor Beschlüssen des Landesvorstandes von grundlegender landespolitischer Bedeutung, vor grundsätzlichen organisatorischen Entscheidungen und zur Vorbereitung von Wahlen. Für die Leitung der Sitzungen wählt der Landesparteirat eine(n) Vorsitzende(n) und drei Stellvertreter(innen). Er tritt in der Regel vierteljährlich zusammen.
Die Kontrollkommission
Zur Kontrolle des Landesvorstandes, insbesondere zur Prüfung der Kassengeschäfte des Landesvorstandes wählt der Landesparteitag fünf Mitglieder der Kontrollkommission. Mitglieder der Kontrollkommission dürfen nicht dem Landesvorstand oder Landesparteirat angehören und nicht hauptamtlich für die Partei tätig sein. Aus ihrer Mitte wählt die Kontrollkommission eine/n Vorsitzende/n. Sie/Er hat das Recht, an den Sitzungen des Landesvorstandes teilzunehmen.
Der Kontrollkommission gehören Gerd Bollermann, Gitta Martin, Brigitte Reckmann, Alfred Schultz und Walter Schöler an.
Die Schiedskommission
Im Landesverband Nordrhein-Westfalen werden drei Schiedskommissionen gebildet. Sie bilden die Mittelinstanz der parteiinternen Gerichtsbarkeit. Sie entscheiden in Streitfällen über die Auslegung der Satzung, können die Wiederholung von Wahlen auch nachgeordneter Gliederungen anordnen, wenn es zu Fehlern gekommen ist und sie sind für Berufungen in Parteiordnungsverfahren zuständig. Jede Schiedskommission besteht aus einer/m Vorsitzenden, zwei Stellvertreter/inne/n sowie vier Beisitzern. Sie entscheidet stets in der Besetzung mit drei Personen.

